Gesetzesvorlagen

Gesetzliche Grundlagen

Diese Gesetze sind für Ihr Betriebliches Gesundheitsmanagement relevant:

§ 20 SGB V Primäre Prävention und Gesundheitsförderung

Beschreibt Gesundheitsleistungen zur Primärprävention

  • In verschiedenen Lebenswelten: § 20a SGB V Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten
  • Im Betrieb: § 20b SGB V Betriebliche Gesundheitsförderung

Präventionsgesetz 2016
Die Krankenkassen sollen künftig einen deutlich höheren Betrag in Prävention und Gesundheitsförderung investieren. Es wird angestrebt, dass Kranken- und Pflegekassen mehr als eine halbe Milliarde Euro für Präventionsleistungen bereitstellen; insbesondere in Lebenswelten wie Kita, Schule, Betrieb und Pflegeeinrichtung.

§ 31 SGB VI Gesetzliche Rentenversicherung Sonstige Leistungen

Die Gesetzliche Rentenversicherung finanziert Leistungen zur Eingliederung von Versicherten in das Erwerbsleben, sowie ambulante medizinische Leistungen zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit für Versicherte, die eine besonders gesundheitsgefährdende, ihre Erwerbsfähigkeit ungünstig beeinflussende Beschäftigung ausüben.

§8 EStG Absatz 11 Sachbezüge

Der Arbeitgeber darf seinen Arbeitnehmern Sachbezüge in Höhe von 44,00 € pro Kalendermonat zukommen lassen, ohne dass diese als Geldwerter Vorteil steuerpflichtig sind.

§3 EStG Absatz 34 Leistungen zur Verbesserung des Gesundheitszustandes

500,00 € pro Arbeitnehmer pro Kalenderjahr sind steuerlich absetzbar, wenn es sich um Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der Betrieblichen Gesundheitsförderung handelt. Die Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit der Leistungen muss den Anforderungen der §§ 20 und 20a/b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch genügen.

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