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Reha Nachsorge

IRENA – Intensivierte Rehabilitationsnachsorge

Wie können Sie die Effekte der Rehabilitation festigen und verstärken?
Die Deutsche Rentenversicherung Bund bietet ihren Versicherten nach einer ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme eine intensivierte Rehabilitationsnachsorgeleistung (IRENA) zur Unterstützung und Festigung des Heilungsprozesses an.

Wie können auch Sie an diesem Programm teilnehmen?
Während Ihrer Rehabilitationsmaßnahme nehmen Sie Kontakt mit dem Arzt der Rehabilitationseinrichtung auf und teilen ihm mit, dass Sie an der IRENA-Nachsorgemaßnahme teilnehmen möchten. Der Reha-Arzt stellt Ihnen dann die für die Deutsche Rentenversicherung und die Nachsorgeeinrichtung erforderlichen Formulare (Empfehlung) aus und klärt Sie über Inhalt und Ablauf dieser Maßnahme auf.

Zum Ende oder nach Ablauf Ihrer Rehabilitationsmaßnahme nehmen Sie zur Terminabstimmung Kontakt mit uns auf. Bitte bringen Sie am ersten Tag das für die Nachsorgeeinrichtung bestimmte Exemplar der Empfehlung mit und wir können beginnen.

Zum Ende oder nach Ablauf Ihrer Rehabilitationsmaßnahme nehmen Sie zur Terminabstimmung Kontakt mit uns auf. Bitte bringen Sie am ersten Tag das für die Nachsorgeeinrichtung bestimmte Exemplar der Empfehlung mit und wir können beginnen.

Die Rehabilitations-Nachsorgemaßnahmen der Rentenversicherungsträger (Bund, Land und Knappschaft-Bahn-See) sollen das allgemeine Leistungsvermögen der Versicherten auch schon berufsbegleitend steigern und sind nun auch seit dem 01.07.08 gleichgeschaltet. Für die physiotherapeutische IRENA (Intensive Rehabilitations Nachsorge) gilt, dass maximal 24 Termine von 90 bis 120 Minuten Dauer wahrgenommen werden können bis maximal 6 Monate nach Reha-Ende. Idealerweise sollten innerhalb von 3 Monaten die 24 Termine absolviert sein, d.h. möglichst 2 Termine/Woche.

Während der IRENA-Maßnahme, die nicht unbedingt auf das Indikationsleiden bezogen sein soll sondern eher dem allgemeinen Fitnesstraining dient, werden vertragsgemäß keine Einzel-Therapien wie Massage oder Einzel-Krankengymnastik durchgeführt sondern es können lediglich Gruppentherapien angeboten werden, die daher nicht zwingend auf das einzelne Krankheitsbild abgestimmt sind. Geeignete rezeptierte Heilmittel (Krankengymnastik, Massagen usw.) können parallel zur Anwendung kommen.

Inhalt der Gruppentherapie: unterschiedliche Kombinationen von Gerätetraining, Gruppen-Krankengymnastik, Entspannungsübungen und Nordic-Walking.

Der Zugang ist nur möglich über die Verordnung der/s entlassenden Reha-Ärztin/Arztes.

Es entstehen für den Versicherten keinerlei zusätzliche Kosten. Gewährt wird durch die DRV ein Fahrtkostenzuschuß von 5,-€/Tag (ausgezahlt durch die Irena-Einrichtung). Sollten fest geplante Termine nicht früh genug abgesagt werden und es entsteht für die Reha-Viersen ein unverschuldeter Nachteil, könnte eine Regressnahme denkbar sein. Wird mehr als ein Drittel der primär geplanten Termine ohne triftige Gründe verschoben, sehen wir uns gezwungen, die gesamte Maßnahme zu beenden.

Wir beraten Sie gerne! Rufen Sie uns an:
02162 / 266 27-0